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interyacht PLUS S.L
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  1. Bei Beginn der Charterperiode hinterlegt der Charterer bei dem Vercharterer eine Kaution in bar. Der Vercharterer ist berechtigt, aus dieser Kaution die Kosten für Schäden and Verluste, die durch die Kaskoversicherung nicht gedeckt sind and nicht durch den gewöhnlichen Gebrauch der Yacht entstanden sind (Abnutzung) vorbehaltlich späterer Abrechnung backbehalten. Im Übrigen ist die Kaution unverzüglich nach Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Rückgabe der Yacht zur Rückzahlung fällig. Durch die Hinterlegung der Kaution werden weitgehende Ersatzansprüche des Vercharterers nicht ausgeschlossen.
  2. Sollte der Charterer aus einem wichtigen Grande vom Vertrag backtreten wollen, so kann er einen geeigneten Ersatz-Charterer stellen, der den Vertrag übernimmt. Sollte dies nicht möglich sein, so wird sich der Vercharterer um eine anderweitige Vercharterung bemühen. Gelingt dies, so hat der Charterer Anspruch auf Rückzahlung von 50 % des Charterpreises, der sich anteilig für den Zeitraum errechnet,für welchen die Ersatz-Vercharterung gelingt. Weitergehende Ersatzansprüche des Charterers sind ausgeschlossen. Der Vercharterer empfiehlt dringend eine Reise-Rücktrittskosten-Versicherung.
  3. Der Charterer verpflichtet sich, die gecharterte Yacht wie sein Eigentum nach den Regeln guter Seemannschaft zu behandeln. Der Charterer haftet für alle Schäden an Yacht and Ausrüstung, auch für Folge- and Ausfallschäden, die von ihm oder seiner Crew vorsätzlich oder fahrlässig verursacht sind and nicht von der Versicherung reguliert werden. Er wird:
    1. an Wettfahrten nicht teilnehmen
    2. andere Schiffe nur im Notfall in Schlepp nehmen and die Charteryacht nur im Notfall schleppen lassen (eigener Tampen)
    3. alle Zoll- and Einklarierungsformalitäten ordnungsgemäß erfüllen and Hafengelder zahlen
    4. die gesamte Törnplanung so gestalten, insbesondere die Rückreise so rechtzeitig antreten, dass auch bei widrigen Umständen die rechtzeitige Ankunft im Heimathafen gewährleistet ist. Sollte dennoch wegen plötzlicher Wetterverschlechterung die rechtzeitige Rückkehr voraussichtlich nicht möglich sein, ist der Vercharterer sofort fernmündlich oder telegraphisch zu informieren
    5. bei angesagten Windstärken von 7 oder mehr Bft. einen schützenden Hafen nicht zu verlassen.
    6. Grandberührungen werden im Logbuch vermerkt and bei der Rückgabe der Yacht gemeldet: bei Besorgnis einer Beschädigung der Yacht durch Grandberührung ist der nächste Hafen anzulaufen, die Untersuchung durch einen Taucher oder Aufslippen auf Kosten des Charterers zu veranlassen, den Vercharterer fernmündlich zu unterrichten and nach seinen Weisungen zu verfahren.
  4. Treten während der Charterzeit Schäden auf, die durch normalen Materialverschleiß verursacht werden, veranlasst der Charterer die unverzügliche sachgerechte Schadensbehebung bis zur Höhe von EURO 100,-- zur späteren Verrechnung mit dem Vercharterer unter Vorlage der Quittungen. Ausgetauschte Teile sind aufzubewahren. Bei größeren Schäden sowie bei Havarie, möglicher Verspätung, Verlust oder Manövrierunfähigkeit ist der Vercharterer unverzüglich telefonisch oder telegraphisch zu benachrichtigen. Der Charterer hat alles zu unternehmen, was der Minderung des Schadens and der Folgeschäden (wie Ausfall, usw.) dienlich ist sowie in Absprache mit dem Vercharterer ggf. Reparaturen in Auftrag zu geben, zu dokumentieren, zu überwachen and in Vorlage zu treten.
    Soweit der Charterer für Schäden and o. g. Vorgänge verantwortlich oder mitverantwortlich ist oder gegen die Vertragsbestimmungen verstößt, hat er die Kosten, einen evtl. Gebührenausfall and evtl. weitergehenden direkten oder indirekten Schaden zu ersetzen. Bei Schäden am Schiff oder people fertigt der Charterer oder Kapitän eine Niederschrift darüber an and sorgt für Gegenbestätigung (durch Hafenmeister, Arzt, Havariekommissar usw.). Lässt sich ein Schaden nicht unterwegs beheben and ist eine Rückkehr den Umständen nach vertretbar, so ist der Charterer gehalten, nach Abstimmung mit dem Vercharterer vorzeitig backzukehren, sodass die Reparatur vor Beginn der Folgecharter am Stützpunkt durchgeführt werden kann. Sind die Schäden vom Vercharterer zu vertreten, werden die Chartergebühren für die Ausfallzeit erstattet.
  5. Der Charterer hat die gecharterte Yacht mit gefülltem Tank für Treibstoff and gründlich gereinigt, so rechtzeitig (mindestens 2 Standen vor Ablauf der Charterperiode) an den Liegeplatz zu bringen, dass innerhalb der Charterperiode eine ausführliche Kontrolle des Vorhandenseins der überlassenen Ausrüstungsgegenstände stattfinden kann. Hierüber wird ein Protokoll (Checkliste) erstellt, das nach Unterzeichnung durch Charterer and Vercharterer verbindlich ist. Die Übernahme der Yacht kann nur verweigert werden, wenn die Seetüchtigkeit erheblich gemindert ist.
  6. Ist die Yacht bei der Rückgabe nicht gründlich gereinigt, ist der Vercharterer berechtigt, die Reinigung auf Kosten des Charterers durchführen zu lassen.
  7. Der Charterer oder Kapitän erstellt eine Mängel- and Verlust-Liste, die er bei Rückgabe der Yacht dem Vercharterer übergibt, in der jeder außergewöhnliche Vorfall (z. B. Grandberührung, Tampen in der Schraube, Zeitüberschreitung oder dergl.) anzuzeigen ist.
  8. Das Schiff muss zur vorgeschriebenen Zeit im festgelegten Rückgabehafen eingecheckt sein. Eine Verlängerung der vereinbarten Charterzeit ist ohne Einwilligung des Vercharterers nicht möglich. Witterungsbedingte Schwierigkeiten berühren die Verpflichtung zur pünktlichen Rückgabe nicht. Der Charterer muss das Schiff in den letzten 24 Standen vor Vertragsende in ausreichender Nähe zum Rückgabehafen halten.
  9. Sollte der Törn an einem anderen Platz als dem vereinbarten Hafen beendet werden müssen, so ist der Vercharterer rechtzeitig zu benachrichtigen, damit soweit als möglich, Schadensminderungen eingeleitet werden können. Das Schiff gilt erst dann als ordnungsgemäß übergeben, wenn es im Rückgabehafen vom Vercharterer abgenommen wurde.
  10. Kann der Vercharterer auch ohne sein Verschulden die Charteryacht oder eine gleichwertige Yacht nicht zu Beginn der Charterperiode übergeben, so ist er zur zeitanteiligen Rückzahlung des Charterpreises ohne Abzug verpflichtet. Kann die gecharterte oder eine gleichwertige Yacht auch nach Ablauf von 48 Standen nach Beginn der Charterperiode nicht übergeben werden, so ist der Charterer berechtigt, durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber dem Vercharterer vom Chartervertrag backzutreten. Macht er von diesem Recht Gebrauch, so ist der gesamte Charterpreis sofort zur Rückzahlung fällig. Weitergehende Ersatzansprüche des Charterers sind ausgeschlossen.
  11. Mündliche Zusagen oder Nebenabreden sind nur nach schriftlicher Bestätigung durch den Vercharterer wirksam. Auskünfte werden nach bestem Wissen jedoch ohne Gewähr erteilt. Berichtigung von Irrtümern sowie von Druck and Rechenfehlern bleibt vorbehalten. Eventuell angebotene Gutschriften erfolgen aus Kulanzgründen and ohne Anerkennung einer Rechtspflicht für die vermittelnde Firma. Sind einzelne Bestimmungen dieses Vertrages nichtig oder unwirksam, wird die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt.
  12. Gerichtsstand: Für Streitigkeiten zwischen dem Charterer and der interyacht PLUS aus der Vermittlung dieses Vertrages ist Gerichtsstand Palma de Mallorca. Beide Parteien vereinbaren das spanische Recht.
    1. Sofern nicht anders im Vertrag ausgewiesen, ist die Anzahlung des Charterpreises in der angegebenen Höhe von 50% sofort bei Vertragsabschluss fällig. Der Rest sechs Wochen vor Charterbeginn. Der Zahlungseingang hat innerhalb der angegebenen Frist zu erfolgen.
    2. Der Vercharterer kann nur in dringenden Fällen innerhalb von 4 Tagen ab Vertragsabschluss den Rücktritt erklären. In diesem Fall verpflichtet sich der Vercharterer gezahlte Beträge bis zu einer Höhe von 20 %backzuzahlen.
    3. Kann der Charterer die Charter nicht antreten, so teilt er das unverzüglich mit. Gelingt eine Ersatzcharter zu denselben Konditionen, so erhält der Charterer seine Zahlungen abzüglich entstandener Kosten in Höhe von mind. 20 % des Charterpreises back. Andernfalls hat der Vercharterer Anspruch auf den ges. Charterpreis.
    4. Zahlt der Charterer nicht innerhalb der vereinbarten Frist, kann der Vercharterer vom Vertrag backtreten. Bezahlte Raten sind abzüglich 20 % Bearbeitungsgebühr nur dann backzuzahlen, wenn eine Ersatzcharter zu denselben Konditionen gelingt.
    5. Gerichtsstand, Anwendbares Recht
      Für sämtliche Ansprüche im Verhältnis Charterer and Gesellschaft ist das Recht am Sitz der Gesellschaft anwendbar and Gerichtsstand am Sitz der Gesellschaft. Für sämtliche Ansprüche im Verhältnis Charterer and Vercharterer ist das Recht am Sitz des Vercharterers anwendbar and Gerichtsstand am Sitz des Vercharterers.
PR Marine 125 - 123 ft / 37,5 m
PR Marine 125 - 123 ft / 37,5 m
Baglietto - 109 ft / 33 m
Baglietto - 109 ft / 33 m
Mangusta - 108 ft / 33 m
Mangusta - 108 ft / 33 m
Azimut - 97 ft / 30 m
Azimut - 97 ft / 30 m
Technema - 95 ft / 28,5 m
Technema - 95 ft / 28,5 m
Elegance 94 - 94 ft / 29 m
Elegance 94 - 94 ft / 29 m
Moonen - 84 ft / 26 m
Moonen - 84 ft / 26 m
Mangusta 80 - 80 ft / 25 m
Mangusta 80 - 80 ft / 25 m
Elegance 82 - 82 ft / 25 m
Elegance 82 - 82 ft / 25 m
Elegance 80 - 80 ft / 24 m
Elegance 80 - 80 ft / 24 m
Elegance 76 - 76 ft / 23 m
Elegance 76 - 76 ft / 23 m
Azimut 80 - 80 ft / 24 m
Azimut 80 - 80 ft / 24 m
Elegance 75 - 75 ft / 23 m
Elegance 75 - 75 ft / 23 m
Azimut 76 - 76 ft / 23 m
Azimut 76 - 76 ft / 23 m
Sunseeker Predator - 75 ft / 23 m
Sunseeker Predator - 75 ft / 23 m
Princess - 57 ft / 18 m
Princess - 57 ft / 18 m
Surging Monte Fino - 60 ft / 21 m
Surging Monte Fino - 60 ft / 21 m
Sunseeker Manhattan
Sunseeker Manhattan

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